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   BayObLG, 09.12.1997 - 2Z BR 157/97   

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https://dejure.org/1997,3036
BayObLG, 09.12.1997 - 2Z BR 157/97 (https://dejure.org/1997,3036)
BayObLG, Entscheidung vom 09.12.1997 - 2Z BR 157/97 (https://dejure.org/1997,3036)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 2Z BR 157/97 (https://dejure.org/1997,3036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sondereigentum; Keller; Begründung; Gemeinschaftseigentum; Eintragung; Wohnungsgrundbuch; Aufteilungsplan; Eintragungsbewilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
    Entbehrlichkeit des Aufteilungsplanes bei Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum - Kellerraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 10240/97
  • BayObLG, 09.12.1997 - 2Z BR 157/97

Papierfundstellen

  • DNotZ 1999, 208
  • Rpfleger 1998, 194
  • BayObLGZ 1997, 347
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1997 - 2Z BR 157/97
    Der Aufteilungsplan sichert damit die Einhaltung des das Sachen- und Grundbuchrecht beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatzes (BGHZ 130, 159/166; BayObLGZ 1980, 226/229; Weitnauer § 7 Rn. 20), der klare und eindeutige Erklärungen und dementsprechende Grundbucheintragungen verlangt (Demharter Anhang zu § 3 Rn. 5).

    Durch die Beschreibung in der Eintragungsbewilligung wird erst im Zusammenhang mit dem Aufteilungsplan eindeutig festgelegt, was Sondereigentum und was gemeinschaftliches Eigentum ist und wie diese gegeneinander abgegrenzt sind; dabei dürfen Eintragungsbewilligung und Aufteilungsplan nicht in Widerspruch zueinander stehen (vgl. BGHZ 130, 159/166 ff.).

  • BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79

    Zur Frage, welche Anforderungen an die Bauzeichnung zu stellen sind

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1997 - 2Z BR 157/97
    Durch die nach § 7 Abs. 3 WEG zulässige Bezugnahme bei der Grundbucheintragung auf die Eintragungsbewilligung zur näheren Bezeichnung von Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums wird der Aufteilungsplan als Anlage der Eintragungsbewilligung infolge doppelter Bezugnahme Gegenstand der Grundbucheintragung (BayObLGZ 1980, 226/229; BayObLG Rpfleger 1982, 21; Demharter GBO 22. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 34; Weitnauer WEG 8. Aufl. § 7 Rn. 12).

    Der Aufteilungsplan sichert damit die Einhaltung des das Sachen- und Grundbuchrecht beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatzes (BGHZ 130, 159/166; BayObLGZ 1980, 226/229; Weitnauer § 7 Rn. 20), der klare und eindeutige Erklärungen und dementsprechende Grundbucheintragungen verlangt (Demharter Anhang zu § 3 Rn. 5).

  • BayObLG, 24.02.1994 - 2Z BR 122/93

    Vorlage von Aufteilungsplan (Unterteilungsplan) und

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1997 - 2Z BR 157/97
    Da die Abgeschlossenheit der einzelnen Wohnungen nicht in Frage steht, braucht ein berichtigter Aufteilungsplan auch unter diesem Gesichtspunkt nicht vorgelegt zu werden (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1994, 716/717).
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